Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge (z.B. Zinsen), welche an der Quelle (in der Regel bei der Bank) einbehalten und an den Steuergläubiger weitergeleitet wird. Sie wird auch Abgeltungsteuer genannt, weil sie pauschal in Höhe von 25 % von den Kapitalerträgen mit Abgeltungswirkung einbehalten wird, d.h., die Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hinzuweisen ist auf den sog. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (bei Ehegatten 1602 €), welcher bewirkt, dass bei Kapitalerträgen unterhalb dieses Betrages keine Steuer anfällt.
Die Abgeltungsteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt. Vorher war es erforderlich, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese wurden dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Kapitalerträge wurden also schon immer besteuert, für viele Steuerpflichtige sogar mit einem höheren Steuersatz.
Da die Kirchensteuer (in Bayern: 8 %) auf die Einkommensteuer erhoben wird, fällt sie auch auf die Abgeltungsteuer, welche ja Einkommensteuer ist, an. Das war auch vor 2009 nicht anders.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 wird die auf die Kapitalertragsteuer entfallende Kirchensteuer ebenfalls an der Quelle einbehalten, wenn der Steuerpflichtige dies schriftlich beantragt hat, anderenfalls müssen die Kapitalerträge weiterhin in der Steuererklärung angegeben werden.
Seit 2015 behält die Bank die auf die Kapitalertragsteuer entfallende Kirchensteuer automatisch ein und führt diese an die Religionsgemeinschaft ab. Zu diesem Zweck fragt die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit ab. Falls der Kunde dies nicht möchte, kann er eine Sperrvermerkserklärung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen. Daraus folgt jedoch nicht, dass keine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erhoben wird, sondern die Kapitalerträge müssen dann (wie bisher) in der Steuererklärung angegeben werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unter den nachfolgenden Seiten zur Verfügung. Gerne beantwortet auch Ihr Kirchensteueramt weitergehende Fragen.
Bundesfinanzministerium:
Deutsche Bischofskonferenz:
http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2471&cHash=678508c74d24b7534d9f68c4b2c71520